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Lebenslange Haft: Mörder von Ayleen aus Gottenheim scheitert mit Revision

Auch die besonders schwere Schuld des Angeklagten wurde noch einmal bestätigt

Das Gerichtsurteil gegen den Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim ist größtenteils rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschlossen. Laut dem Beschluss hat das Landgericht Gießen den Mann zu Recht wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung, Entziehung Minderjähriger und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu lebenslanger Haft verurteilt.

Eine Revision des Angeklagten verwarf der BGH weitgehend. Auch die besonders schwere Schuld des Angeklagten wurde noch einmal bestätigt. So kann der Beschuldigte nicht nach 15 Jahren freikommen. Der mittlerweile 31-Jährige hatte die Schülerin aus Gottenheim nach sexualisierten Chats erpresst und im Juni 2022 entführt. In einem Waldstück im Landkreis Gießen tötete er sein Opfer.

(br/rüm)