Sie gilt in unter anderem in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim
Die Infektionszahlen im Landkreis Lörrach sind weiter hoch, die Corona-Mutationen grassieren – Deswegen hat das Landratsamt am Dienstag (02.02.2021) entschieden, die erweiterte Maskenpflicht bis einschließlich 15. Februar 2021 zu verlängern.
In den definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, auf Märkten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen müssen Personen ab 14 Jahre eine Maske tragen. Dafür hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen.
Bis einschließlich 15.02.2021 gilt die erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach.
(dk)