Die grün-rote Landesregierung lockert das Tanzverbot an Feiertagen. Es gilt zwar weiter für sogenannte stille Feiertage wie Karfreitag oder Totensonntag, sagte heute Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Außerdem an Allerheiligen, Allgemeiner Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Gründonnerstag (ab 18 Uhr) und Karsamstag (bis 20 Uhr). An Weihnachten ist das Tanzen aber künftig erlaubt. Bisher hatte Baden-Württemberg die bundesweit strengste Regelung zum Tanzverbot. Wer bislang dagegen verstieß, musste über 1500 Euro Geldstrafe zahlen.
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