Coronavirus, Alarmstufe, 2G-Regeln, 2G-Plus, Corona, Covid-19, Stuttgart, Baden-Württemberg, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Landesregierung will bisheriges Corona-Stufensystem anpassen

Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim

Die baden-württembergische Landesregierung reagiert auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim und will ab Montag (24.01.2022) das bisherige Corona-Stufensystem wieder in Kraft setzen. Wie die Stufen künftig ausgestaltet werden und was dann konkret gilt, soll im Laufe des Freitags (21.01.2022) geklärt werden.

Baden-Württemberg hat die "Alarmstufe II" trotz sinkender Bettenbelegungen in den Krankenhäusern beibehalten, weil unklar war, wie sich die Pandemie mit der Omikron-Variante weiterentwickelt. Ein ungeimpfter Student hatte dagegen geklagt, da dadurch Nicht-Immunisierte weitesgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen waren.

Der VGH setzt den Teil der Corona-Verordnung zum Studienbetrieb ab Montag (24.01.2022) außer Vollzug. Die Vorschrift sei "voraussichtlich rechtswidrig". Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten "nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Hätte sich die Regierung weiter an ihren ursprünglichen Grenzwerten orientiert, hätte sie eigentlich längst lockern müssen.

Jetzt müssen sich die Menschen in Baden-Württemberg auf neue Corona-Regeln einstellen. Voraussichtlich gilt dann nur noch die zweithöchste Stufe, die normale Alarmstufe, die mit einigen Lockerungen verbunden wäre.

(dk)