Volksabstimmungen, Kinder- und Jugendschutz -
Der Landtag in Stuttgart will am Vormittag die erste Verfassungsänderung unter der grün-roten Landesregierung beschließen. Zum einen geht es um Volksabstimmungen auf Landesebene. Das sogenannte Quorum für die Zustimmung soll bei einfachen Gesetzen von 33 auf 20 Prozent gesenkt werden. Zweitens wird der Staatsgerichtshof in Verfassungsgerichtshof umbenannt. Im dritten Teil werden neue Staatsziele in der Landesverfassung verankert. Diese sind Kinder- und Jugendschutz, das Ehrenamt und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land. Außerdem will der Landtag das strenge Tanzverbot an Feiertagen lockern und über die Sicherheitslage nach den Anschlägen von Paris diskutieren.