Das Sozialministerium schiebt Öffnungen wegen Inzidenz einen Riegel vor
Das baden-württembergische Sozialministerium hat entschieden: Der Einzelhandel in der Ortenau muss wieder schließen. Grund ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die seit Tagen über dem kritischen Wert von 50 liegt - aktuell bei 81,2 pro 100.000 Einwohner. Bislang ließ der Landkreis die Geschäfte im Regelbetrieb geöffnet. Landrat Frank Scherer war deshalb in einen Streit mit dem Sozialministerium geraten. Am Donnerstag (18.03.2021) bestätigte der Landrat die Entscheidung des Ministeriums in einer Videobotschaft, stellte aber klar, dass er den Beschluss nicht richtig findet.
Das bedeutet: Ab Samstag (20.03.2021)gelten im Landkreis wieder die Regelungen der Corona-Verordnung für den Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100: Einzelhandel, Ladengeschäfte und Fachmärkte müssen schließen und dürfen nur noch Termine per Click and Meet vergeben. Für Museen und Zoos gilt dasselbe. Friseure und Baumärkte dürfen weiterhin öffnen.
Sport treiben dürfen die Menschen in der Ortenau mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts mit nicht mehr als fünf Personen.
(br)