In ganz Südbaden waren Anwohner auf die Barrikaden gegangen, als ihre aufwändig gestalteten Verkehrsinseln wieder weg sollten
Das Kunstobjekt auf der Mittelinsel des Kreisverkehrs in Mahlberg darf nun vorerst bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt entschieden und damit eine Anordnung des Ortenauer Landratsamts aufgehoben. Dort waren die Behörden bisher davon ausgegangen, dass der Kreisverkehr Teil eines Übergangsbereichs der freien Strecke bis zur Ortsdurchfahrt ist.
Kunst im Kreisverkehr oft Sicherheitsrisiko
Tatsächlich steht das Kunstwerk aber bereits innerhalb der Ortsgrenzen. Deshalb gelten für ihn andere Regeln: Die Landesregierung in Baden-Württemberg hatte durchgesetzt, dass Kunstwerke und andere Objekte auf den Mittelinseln von Kreisverkehren außerhalb von Ortschaten entfernt werden müssen - wenn von ihnen eine Gefahr für Autofahrer ausgehen kann.
Landratsamt muss Kunstwerk vielleicht "entschärfen"
Die Richter halten die Skulptur in Mahlberg - eine drei Meter breite Stahlplatte mit aufgedruckter Tabakpfeife - zwar ebenfalls für ein Hindernis, das einen Autofahrer bei einem direkten Aufprall töten könnte. Allerdings waren die Mitarbeiter beim Landratsamt bei ihrem Verbot von falschen Tatsachen ausgegangen. Deshalb muss die Behörde den Fall jetzt noch einmal neu prüfen und das Kunstwerk eventuell ein Stück weit "entschärfen", um die Verkehrssicherheit zu garantieren.