Die Frau hatte in einer Kleinanzeige vor angeblichen Zwangsimpfungen und einem "Ermächtigungsgesetz" gewarnt
Die Kündigung einer Polizeiärztin aus der Ortenau wegen öffentlicher Kritik an den Corona-Maßnahmen war aus rechtlicher Sicht in Ordnung und damit auch wirksam. Zu diesem Urteil kommt am Mittwoch (02.02.2022) das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bei seiner Verhandlung in Freiburg.
Die Frau aus Lahr hatte in einer Zeitungsanzeige das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt und damit nach Auffassung des Gerichts gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen ihes Arbeitgebers verstoßen. Außerdem war in der Anzeige die Rede von angeblichen Zwangsimpfungen. Daraufhin hatte sie eine Kündigung erhalten.
Keine Möglichkeit zur Revision vorgesehen
Als Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg hätte sich sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, teile ein Gerichtssprecher mit. Die Behörden hatten die ordentliche Kündigung der Medizinerin vor allem mit einer mangelnden Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet.
Die Frau hatte der Deutschen Presseagentur im Rahmen der Gerichtsverhandlung mitgeteilt, dass sie wie auch die deutsche Polizei für die freiheitliche demokratische Grundordnung stehen würde. Das Urteil dürfte voraussichtlich bindend sein: Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht haben die Freiburger Richter in dem Fall nicht zugelassen.
Das Land hatte der Ärztin auch schon im vergangenen Sommer schon einmal fristlos gekündigt, weil sie unrichtige Gesundheitszertifikate ausgestellt haben soll. Diese separate Kündigung soll in einem eigenen Prozess ab dem 31. März vor dem Arbeitsgericht Freiburg verhandelt werden.
(fw) / dpa