Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Freiburg zurückgewiesen. Die Klage sei unzulässig, da die Klägerin prozessunfähig ist, so das Gericht in seiner Begründung. Zudem sei nicht gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden.
Möglichkeit der Berufung
Die Klägerin hat nun einen Monat Zeit, beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Berufung einzulegen. Tut sie dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird das Urteil rechtskräftig. Dann wäre Martin Horn regulärer Freiburger Oberbürgermeister. Bisher trat er nur als Amtsverweser ohne Stimmrecht im Gemeinderat an.
Klägerin wollte selbst OB werden
Die Klägerin Fridi Miller war zu beiden Urnengängen der Oberbürgermeisterwahl im April und Mai nicht zugelassen worden, weil sie nicht die nötige Zahl an Unterstützungsunterschriften vorgelegt hatte. Gegen diese Entscheidung hatte sie geklagt und wollte die Wahl für ungültig erklären lassen.
„Ich bin erleichtert über diese klare Entscheidung und froh, dass das Verwaltungsgericht die Wahl für gültig erachtet“, erklärte OB Horn.
(rw)