Die Klägerin war zur Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen worden
Das Verwaltungsgericht Freiburg beschäftigt sich ab Dienstag (13.11.2018) mit der Oberbürgermeisterwahl in Freiburg. Die Klägerin war zu den beiden Wahlgängen im April und Mai nicht zugelassen worden, weil sie nicht die nötige Zahl an Unterstützungsunterschriften vorgelegt hatte. Gegen diese Entscheidung hat die Dauerkandidatin geklagt. Sie will die Oberbürgermeisterwahl für ungültig erklären lassen.
Martin Horn könnte endlich wirklich Oberbürgermeister werden
Seinen Dienst am 1.Juli 2018 trat Martin Horn als neuer Oberbürgermeister Freiburgs nur als Amtsverweser an, als solcher darf er nicht im Gemeinderat abstimmen. Er darf zwar den Titel "Oberbürgermeister" führen, aber diesen Posten erst offiziell antreten, wenn das Wahlergebnis rechtskräftig ist, das heißt, wenn das Verwaltungsgericht über die Klage entschieden hat.
(ja)