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Kitas in Südbaden öffnen ab dem 29. Juni wieder

Grundlage sind die vorläufigen Ergebnisse der Kinderstudie der vier Universitätskliniken in Baden-Württemberg

Darauf haben viele Eltern gewartet: Ab dem 29. Juni 2020 sollen alle Kinder wieder regelmäßig ihre Kitas und die Kindertagespflege besuchen können. Das hat Kultusministerin Susanne Eisenmann am Dienstag (16.06.2020) bekanntgegeben. Grundlage für die Öffnung der Kitas und Kindertagespflege sind die vorläufigen Ergebnisse der Kinderstudie. Danach haben Kinder unter zehn Jahren einen sehr viel geringeren Anteil am Pandemiegeschehen als ursprünglich angenommen. Sie erkranken deutlich seltener und haben dann meist mildere Verläufe mit wenigen oder gar keinen Symptomen. 

Endlich wieder mit den Freunden spielen, toben und lernen. Das sind momentan die größten Wünsche der Kinder in Südbaden. Ab Montag (29.06.2020) dürfen sie wieder in die Kindertagesstätte. Laut einer Kinderstudie, die im Auftrag der Landesregierung unter Federführung des Universitätsklinikums Heidelberg durchgeführt wurde, sind Kinder unter zehn Jahren weniger vom Coronavirus betroffen als angenommen, so Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU):

Auf dieser Grundlage ist eine umfassende Öffnung der Kindertageseinrichtungen verantwortbar. […] Für viele Familien war die Zeit der Kita-Schließung enorm belastend. Für nicht wenige ist die Belastungsgrenze erreicht. Und für die Kinder sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen, auch mit Blick auf ihre seelische Gesundheit, von herausragender Bedeutung. Wir sind deshalb dankbar und froh, dass wir die Kitas und Kindertagespflegestellen wieder vollständig öffnen und diesen Schritt mit den Einschätzungen des Landesgesundheitsamts auch auf eine solide Basis stellen können.“

Jede Kita und Tagespflegestelle braucht ein Hygienekonzept

Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen startet ab dem 29. Juni 2020. Eine Abstandsregelung für Kinder besteht nicht, Erwachsene untereinander sollen aber die Abstandsregel von 1,5 Metern einhalten. Die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung, wie ein Hygienekonzept, legen die jeweiligen Einrichtungen und ihre Träger in eigener Verantwortung fest. Mit diesem Schritt entfällt dann die Notbetreuung.

Doch trotz "Regelbetrieb" gelten strenge Regeln, unter anderem müssen Betreuungsgruppen strikt voneinander getrennt bleiben. In den Einrichtungen dürfen ausschließlich gesunde Kinder ohne Symptome betreut werden. Auch das Personal muss gesund sein, ebenso die Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Kinderbetreuung bringen. Mit Beginn des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ab dem 29. Juni 2020 sowie zu Beginn des neuen Kindergartenjahres müssen die Eltern und alle Beschäftigten deswegen eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Eltern eines Kindes, das aufgrund relevanter Vorerkrankungen zu einer Risikogruppe gehört, sind dafür verantwortlich, mit dem Kinderarzt zu klären, ob der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle für ihr Kind gesundheitlich verantwortbar ist.

Das Kultusministerium fordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin und aktiver Mitwirkung, da sonst das Risiko eines örtlichen Infektionsgeschehens besteht, mit der Folge, dass die Gruppe, die Einrichtung bzw. die Tagespflegestelle seitens der Gesundheitsbehörden wieder geschlossen werden muss.

(dk)