Oberbürgemeister Martin Horn appelliert an alle Freiburger zu verantwortungsvollem Umgang mit Feuerwerk
Da durch das Silvester-Feuerwerk in der Freiburger Innenstadt sehr viel Lärm und eine hohe Feinstaubbelastung entsteht, hat die Stadtverwaltung geprüft, ob Feuerwerkskörper an Silvester generell verboten werden können. Dieses Verbot ist aber nicht zulässig. Es besteht aber, wie in den Jahren davor, ein gesetzliches Verbot rund um das Münster sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Krankenhäusern.
Für ein generelles, flächendeckendes Feuerwerksverbot in Freiburg gibt es keine Rechtsgrundlage. Zwar haben Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit, in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden ein Verbot auszusprechen. Das besteht in Freiburg allerdings nicht. Auch ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörper wurde überprüft. Allerdings regelt das der Bund, so dass die Stadtverwaltung auch den Verkauf nicht einschränken kann.
Oberbürgermeister Martin Horn appelliert an alle Freiburger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern, um die hohe Feinstaubbelastung an Silvester zu reduzieren. Darüber hinaus begrüßt er einen freiwilligen Verzicht.
Die Feuerwehr, die Polizei und der städtische Vollzugsdienst werden in der Silvesternacht vor Ort und in erhöhter Rufbereitschaft bereit stehen.
(dk)