Karlsruhe: Mieter dürfen Wohnung zeitweise untervermieten

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Wer aus beruflichen Gründen eine Mietwohnung zeitweise nicht nutzen kann, darf sie untervermieten. Wird dies vom Vermieter verweigert, kann Schadenersatz verlangt werden. Das hat heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und damit die Rechte der Mieter gestärkt. Das Gericht entschied heute zugunsten eines Ehepaars aus Hamburg, das die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen Aufenthalts in Kanada teilweise einem anderem Nutzer überlassen wollte