Journalisten dürfen versteckte Kameras nutzen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute entschieden. Er gab damit Redakteuren einer Verbraucherschutz-Sendung Recht, die vermeintlich dubiose Praktiken beim Verkauf von Versicherungsprodukten aufgedeckt haben. Die Privatsphäre des Maklers in dem Fall ist weniger wichtig – so die Richter. Ein Gericht in Zürich hatte die vier Journalisten 2009 noch wegen der heimlichen Aufnahmen zu Geldstrafen verurteilt.
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