Auch Clubs und Diskotheken im Südwesten sollen unter einer Voraussetzung wieder unter Volllast ihren Betrieb aufnehmen dürfen
Paukenschlag bei den Corona-Maßnahmen der baden-württembergischen Landesregierung: Schon ab dem kommenden Montag (11.08.2021) sollen alle Menschen im Südwesten wieder unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert am gesellschaftlichen Leben teilnehmen dürfen - vorausgesetzt sie sind vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet.
Die Bedeutung der so genannten 7-Tage-Inzidenz soll nach dem Willen des Gesundheitsministeriums mit der neuen Corona-Verordnung des Landes weitgehend in den Hintergrund treten. Wer dann ein Restaurant besucht, einen Frisörtermin wahrnimmt oder sich zum Beispiel in einem Kosmetikstudio etwas Gutes tun möchte, muss dafür in geschlossenen Räumen wieder die 3G-Regeln beachten.
Aber nicht erst dann, wenn die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über die Grenze von 35 klettern, wie es Bund und Länderchefs bei ihrem Corona-Gipfel am Dienstag (10.08.2021) beschlossen haben, sondern ganz grundsätzlich und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz im Landkreis.
Künftig PCR-Test oder Impfnachweis für das Tanzen im Club - ansonsten reicht oft auch ein Schnelltest
Damit weicht Baden-Württemberg von den getroffenen Einigungendes Gipfeltreffens deutlich ab. Bundeskanzlerin Merkel hatte die genaue Bewertung der Inzidenz im Herbst nach langen Verhandlungen am Ende weiterhin offen gelassen und verwies lediglich darauf, dass auch weitere Punkte bei der Bekämpfung der Pandemie unter Beobachtung bleiben sollten.
Auch die Clubs und Diskotheken dürften mit der Neuregelung beispielsweise wieder leichter öffnen: Für sie gilt dann keine Personenobergrenze mehr, sie können ihren Betrieb unter Volllast aufnehmen, solange alle Besucher getestet, geimpft oder genesen sind.
Weil die ansteckendere Delta-Variante des Coronavirus aber nach aktuellen Stand der Forschung nicht immer zuverlässig durch Antigen-Schnelltests erkannt werden kann, wäre für Ungeimpfte beim Diskobesuch dann ein genauerer PCR-Test Pflicht. Und für den weigert sich die Regierung schon ab Montag dann in den meisten Fällen, die Kosten in Höhe von 30 bis 50 Euro zu übernehmen. Bei den meisten anderen Bereichen des öffentlichen Lebens soll der Schnelltest weiter ausreichen. Dieser bleibt bis Mitte Oktober im Rahmen der Bürgertestungen kostenlos.
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg für Montag vorgesehen
In Kraft treten sollen die Regeln mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese ist für den 16. August 2021 vorgesehen. Landesgesundheitsminister Manne Lucha hatte sich bereits vergangene Woche stark dafür ausgesprochen, anstelle der Inzidenz bei weiteren Maßnahmen in Zukunft eher auf andere Faktoren zu schauen wie die Impfquote oder die Auslastung der Intensivstationen in den Kliniken.
Zum Hintergrund der Entscheidung: Geht man davon aus, dass die Corona-Impfungen einen Großteil der Übertragungen und schweren Verläufe von Covid-19 verhindern, verliert der Inzidenzwert zunehmend an alleiniger Bedeutung, je mehr Menschen einen vollständigen Impfschutz vorweisen können.
Er bildet dann zunehmend nur noch das Infektionsgeschehen bei den Menschen ab, die keinen Schutz gegen das Coronavirus vorweisen. Die Landesregierung geht davon aus, dass in den nächsten Wochen jeder impfberechtigte Bürger ein Angebot für eine Impfung erhalten haben soll.
dpa / (fw)