Im Kanton sollen mit der Maßnahme Wildtiere geschützt werden
Im Gebiet des Kantons Basel-Stadt gilt ab Ostermontag erstmals eine Leinenpflicht für Hunde. Sie gilt künftig in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli. Ziel ist es, Wildtiere in der kritischen Phase der Aufzucht besser zu schützen. Weil Wild- und Jungtiere den Jagdtrieb eines Hundes wecken könnten, käme es immer wieder zu tödlichen Attacken auf Wildtiere, begründet der Kanton den Schritt.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit seit 1992. Nun zieht der zweite Basler Kanton nach. Das Amt für Wald beider Basel macht in diesem Jahr mit einer Kampagne auf den Beginn der Hauptbrut- und Setzzeit aufmerksam. Schilder und Flyer informieren über die Leinenpflicht.
(rüm)