2G, 3G, Gastronomie, Restaurant, Café, Corona, Regeln, Pandemie, © Julian Stratenschulte - dpa (Symbolbild)

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch die Alarmstufe

Massive Einschränkungen für Ungeimpfte beschlossen

Die grün-schwarze Landesregierung hat die Alarmstufe ausgerufen. Das bedeutet: Ab Mittwoch (17.11.2021) werden ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg vom öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Die Alarmstufe gilt so lange, bis die Intensivbettenbelegung fünf Werktage unter 390 ist.

2G in den meisten Bereichen – das bedeutet die Alarmstufe, die am Dienstag (16.11.2021) in Stuttgart ausgerufen worden ist. Ab Mittwoch (17.11.2021) dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in Restaurants, Museen sowie auf die meisten anderen öffentliche Veranstaltungen.

Corona-Regeln ab 28. Oktober 2021 (.pdf via www.baden-wuerttemberg.de)

(dpa/dk)