Ab dem 29. Mai fallen viele Beschränkungen, neue kommen dazu
Pünktlich vor den Pfingstferien öffnen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder vollständig für den Publikumsverkehr. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut verspricht den Betrieben „Planungssicherheit für das wichtige Pfingstgeschäft.“
Die Tourismusbranche ist besonders hart von den Corona-Restriktionen getroffen. Reiseveranstalter und Beherbergungsbetriebe stehen vor dem Aus. Gleichzeitig macht sich auch in der Bevölkerung die Unsicherheit breit, ob denn ein Urlaub momentan überhaupt sinnvoll ist. Aber: Das schöne Wetter und die sommerlichen Temperaturen locken immer mehr Menschen raus und weckt in vielen die Sehnsucht nach Strand, Sonne und Urlaub. Der Ministerrat hat am Freitag (22.05.2020) deshalb beschlossen, dass Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte vor den anstehenden Pfingstferien wieder öffnen dürfen.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut will mit den Öffnungen vor allem auch angeschlagene Betriebe erhalten:
Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Hygiene-Verordnung so früh wie möglich veröffentlicht wird, damit die Betriebe Planungssicherheit erhalten. So können sie sich auf das wichtige Pfingstgeschäft vorbereiten.“
Bislang waren Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Waschräume, Fernsehzimmer, o.ä.) schon geöffnet. Ab dem 29. Mai können diese wieder geöffnet werden – natürlich unter speziellen Anforderungen. So müssen beispielsweise die Gäste den Mindestabstand einhalten. Personen ab sechs Jahren müssen an der Rezeption eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Maskengebot gilt allerdings nicht, wenn zum Beispiel eine Plexiglasscheibe angebracht wurde, ähnlich wie in den Einkaufsläden. Auf sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere Fluren und Treppenhäusern gilt die Maskenpflicht.
In den Zimmern können fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten untergebracht werden. Bei Gästen aus einem Haushalt gibt es keine Obergrenze. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben.
Die Übernachtungs- und Gästezahlen in Baden-Württemberg waren im März um 60 Prozent eingebrochen.
(dpa/dk)