Vor dem Amtsgericht Freiburg muss sich ab heute ein Heizungsbauer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der 51-jährige hatte im Oktober 2012 eine Heizung in einer Freiburger Wohnung gewartet. Dabei soll er aber den Kondensatablauf nicht ausreichend und ordnungsgemäß gereinigt haben. Es kam zur Verstopfung der Heizanlage, durch den Überdruck entstand eine so hohe Konzentration von Kohlenmonoxid im Heizraum und im Wohnhaus, dass die Bewohner, ein älteres Ehepaar, daran starben.
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