FREIBURG Eine Klage Friedls wegen Rechtsbeugung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Landgericht Karlsruhe zurückgewiesen
Der frühere Freiburger Klinikarzt Hans-Peter Friedl hat vor Gericht erneut eine Schlappe erlitten. Eine Klage Friedls wegen Rechtsbeugung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Landgericht Karlsruhe jetzt zurückgewiesen. Friedl war wegen mehrerer Kunstfehler zu einer Geldstrafe verurteilt und als Chefarzt der Freiburger Uniklinik gekündigt worden. Gegen die Kündigung hatte Friedl sich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg vergeblich gewehrt und vor dem VGH Berufung eingelegt.