Das Rauchverbot im Wald gilt bis Ende Oktober
Das Forstamt Freiburg bittet alle Waldbesucher weiterhin um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb ausgewiesener Grillstellen darf weiterhin kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig und zuverlässig gelöscht wird. Dazu bitte einen Kanister Wasser mitführen!
Im Wald ist das Rauchen von März bis Oktober grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Walbesuchenden werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren.
Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden
Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs, vor allem trockenem Gras, stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich Feuerwehr (112) oder Polizei (110) zu informieren.
In der Vergangenheit hat die schnelle Information über einen Brandherd und die daraufhin eingeleitete Bekämpfung regelmäßig zu einer Einschränkung des Schadensausmaßes und zur Vermeidung von Gefahren für Natur und Mensch beigetragen. Dabei kommt es auch auf eine präzise Ortsbeschreibung an, um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen.
Zur Beschreibung dienen zum Beispiel Rettungspunkte des Forstamtes, allgemein bekannte Parkplätze, Waldwegenamen, Wanderwege- und Mountainbikestrecken-Beschilderungen.
(la)