Corona-Infizierte und Kontaktpersonen müssen sich in der Praxis ab sofort in vielen Fällen länger absondern
Wer sich mit der Omikron-Variante des Coronavirus ansteckt, der muss in Baden-Württemberg künftig länger als bisher in Quarantäne bleiben. Das Gesundheitsministerium hat am Dienstagabend (14.12.2021) die Regeln für die häusliche Absonderung an die drohende Omikronwelle ab Januar angepasst.
Omikron-Infizierte müssen demnach grundsätzlich für vierzehn Tage in Quarantäne und können sich auch nicht mit einem negativen Corona-Testergebnis vorher "freitesten", wie das bei den bisherigen Varianten größtenteils der Fall war. Eine Ausnahme gibt es nur für vollständig Geimpfte, für sie verkürzt sich die Dauer der Quarantäne auf zehn Tage.
Als Startdatum gilt dabei künftig immer das Datum des Erstnachweises und nicht mehr der Tag, an dem die ersten Symptome aufgetreten sind. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass in den Wintermonaten auch viele andere Atemwegserkrankungen zu ähnlichen Gesundheitsbeschwerden führen können.
Kontaktpersonen kommen mit Negativtest früher raus - außer bei Omikron-Verdacht
Wer mit einem Corona-Patienten Kontakt hatte, muss von Mittwoch an ebenfalls für vierzehn Tage in Absonderung. Mit einem negativen Schnelltest lässt sich die Dauer für solche Kontaktpersonen auf sieben Tage verkürzen, das gilt allerdings nicht für Omikron-Verdachtsfälle.
An den Schulen und Kitas soll sich in Sachen Quarantäne erst einmal nichts ändern.
dpa / (fw)