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Gericht kippt Aufenthaltsverbote gegen SC-Freiburg-Ultras

Das Aufenthaltsverbot gegen zwei Anhänger der Freiburger Ultraszene ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Stadt hatte den beiden Ultras verboten, sich an Spieltagen im Umfeld der SC-Stadien aufzuhalten. Die Begründung: Bei Spielen des SC kam es immer häufiger zu Schlägereien und anderen Straftaten von sogenannten "Problemfans" - so die Kritik der Stadt.

 

Dafür, dass die beschuldigten Fans aber wirklich an Gewalttaten beteiligt waren und es auch in Zukunft wieder vorhätten, fehlen aber Beweise, so das Verwaltungsgericht. Das Ordnungsamt hätte sie hingegen von vorneherein ordnungsgemäß anhören müssen, aber das sei nicht geschehen, begründete der Richter seine Entscheidung weiter.