Gericht erlaubt „Christopher Street Day“-Umzug durch Freiburger Innenstadt

Mit der Entscheidung weisen die Richter die Vorgaben der Freiburger Stadtverwaltung ein Stück weit zurück

Zum Christopher Street Day am kommenden Samstag (23.06.2018) dürfen die Veranstalter ihren Umzug doch durch die Freiburger Altstadt führen. Nach langem Streit über die Wegstrecke hat das Freiburger Verwaltungsgericht dem Eilantrag der Organisatoren am Donnerstagnachmittag (20.06.2018) stattgegeben.

Damit darf die Freiburger Stadtverwaltung ihnen auch nicht die Nutzung der zentralen Bertold- und Kaiser-Josef-Straße verbieten, so das Urteil der Richter, das baden.fm schriftlich vorliegt.

Amt für öffentliche Ordnung hatte unter anderem Sicherheitsbedenken

Das Amt für öffentliche Ordnung hatte für das Event eine Route außerhalb der Innenstadt vorgesehen. Das schränke aber die Versammlungsfreiheit und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht zu sehr ein.

Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder ein überwiegendes Interesse an der geänderten Route ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht gegeben - auch nicht, wenn in der Innenstadt am Samstag viele Fußgänger unterwegs sind.

Nachbesserungen der Veranstalter seien ausreichend

Die Polizei hatte zwar in einem vertraulichen Einsatzbericht vom letzten Jahr einige Kritikpunkte festgehalten. Allerdings hätten die Organisatoren darauf bereits ausreichend reagiert. So wurden in Sachen Versammlungsleitung, Ordner, Lautstärke und auch Müllbeseitigung nachgebessert. Das gleiche gilt für die kritisierte Sicherheit der Umzugsfahrzeuge.

Grundsätzlich müssen Passanten auch in der Innenstadt mögliche Belästigungen grundsätzlich hinnehmen, die sich aus solchen öffentlichen Versammlungen ergeben. Die Richter gewichten außerdem die Publikumswirksamkeit des Christopher Street Days über den Verkehrsbeeinträchtigungen bei den Straßenbahnlinien. Für eine Dauer von rund dreieinhalb Stunden müsste die VAG ihre Trams während des Umzugs im Rosenmontags-Prinzip fahren lassen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadtverwaltung oder auch die CSD-Verantwortlichen könnten dagegen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde einlegen. Letztere freuen sich aber über die Entscheidung und sehen sie als wichtiges Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von Ronny Pfreundschuh aus dem CSD-Team.

Gleichzeitig haben diese nun nach eigener Auskunft rechtliche Schritte gegen Bürgermeister Stefan Breiter eingeleitet. Hintergrund sind hier mutmaßliche Äußerungen über den Christopher Street Day von 2017. Von der Stadt liegen nach baden.fm-Anfrage bisher noch keine Reaktionen vor.

(fw)