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Gemüsestreit zwischen Schweiz und Deutschland vorerst beigelegt

Drohende Zollgebühren sind vorerst vom Tisch

Die südbadischen Landwirte an der Grenze zur Schweiz können aufatmen. Die drohenden Zollgebühren auf bestimmte Lieferungen in die Schweiz sind vorerst vom Tisch. Das bedeutet: Grenznahe Höfe und Gärtnereien können Kunden in der Schweiz weiter zollfrei mit Waren beliefern. Geplante neue Richtlinien mit Zollgebühren auf bestimmte Agrarprodukte werden «auf unbestimmte Zeit» ausgesetzt, sagte der Bürgermeister von Basel, Beat Jans, am Donnerstag (03.11.2022). Das habe der Schweizer Wirtschaftsminister Ueli Maurer am 31. Oktober 2022 schriftlich zugesichert. «Bis auf weiteres gilt die aktuelle Praxis», zitierte Jans aus dem Brief von Maurer.

Jährlich landen etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in Basel

Deutsche Betriebe im Umkreis von zehn Kilometern zur Grenze beliefern schon seit Jahren Schweizer Restaurants, Geschäfte und Privathaushalte mit landwirtschaftlichen Produkten. Pro Jahr landen nach Angaben des Schweizer Rundfunks etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in etwa 45 Restaurants unnd 700 Haushalten in Basel. Die Regel gilt auch für französische Betriebe im Dreiländereck.

Zollverwaltung wollte auf bestimmte Waren Zölle erheben

Vor einem Jahr vertrat die Zollverwaltung plötzlich den Standpunkt, dass die Praxis gegen ein Grenzabkommen von 1958 verstößt und das Zollgesetz verletzt. Die zollfreie Einfuhr von bestimmten Mengen gelte nur für bestimmte Gemüse und Kartoffeln und nur für Verkäufe auf Märkten, sagte eine Sprecherin damals. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass auch andere Waren eingeführt würden. Die Zollverwaltung wollte deshalb Zölle auf die anderen Waren erheben. Basel wehrte sich dagegen. Nach einem von der Stadt Basel in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat die langjährige Praxis der Zollbefreiung von Marktgütern im Dreiländereck das Zollgesetz nicht verletzt und war bindendes Gewohnheitsrecht geworden, wie Jans jetzt mitteilte. Die Zollverwaltung nahm nun nach Angaben von Maurer von den geplanten neuen Richtlinien Abstand.

Wichtige Tradition in Basel

«Damit können die Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt weiterhin Gemüse und Früchte aus der Grenzregion beziehen. Diese gelebte und für unseren Kanton wichtige Tradition wird nicht angetastet», sagte Lukas Ott, Leiter der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung von Basel. Er setzt sich aber weiter dafür ein, dass die Erhebung von Zollgebühren nicht nur ausgesetzt bleibt, sondern dass die heutige Praxis rechtlich abgesichert wird, «damit diese zukünftig nicht mehr in Frage gestellt werden kann.»

(dpa/rg)