Verkehr, Tempo, Raser, © Patrick Pleul - dpa

Geldstrafe für Lahrer Autofahrer wegen riskanter Überholmanöver

Wegen seiner aggressiven Fahrweise hat das Landgericht den Mann zu 4200 Euro Strafe verurteilt

Das Amtgericht Lahr hat einen Autofahrer wegen seines aggressiven Verhaltens im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach drei Verhandlungstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann durch mehrere riskante Überholmanöver einen weiteren Verkehrsteilnehmer genötigt habe. Für Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung und Körperverletzung muss er nun 4200 Euro Strafe zahlen.

Urteil trotz Aussage der Ehefrau

Zwei Zeugen hatten vor Gericht ausgesagt, der Geschädigte, der die Sache am Karfreitag vergangenen Jahres zur Anzeige gebracht hatte und die Ehefrau des Angeklagten. Diese hatte behauptet, ihr Mann sei den ganzen Tag bei ihr zu Hause gewesen und käme daher als Täter nicht in Frage. Der Beschuldigte selbst hatte zur Sache nichts ausgesagt.

Der Geschädigte hatte den Angeklagten nach der Tat auf dem Polizeirevier Kehl anhand von acht ähnlichen Fotografien identifiziert und auch sein Kennzeichen sowie Fahrzeugtyp und -farbe nennen können. Daraufhin konnte die Polizei den Fahrer ermitteln. Dieser hat laut Zeugenaussage überholt und gefährlich ausgebremst. Später soll der Beschuldigte angehalten, die Fahrertür des Geschädigteh aufgerissen und den Mann am Hals gewürgt haben.

Der Richter hat sich in seinem Urteil nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft gerichtet. Die Aussage des Geschädigten sei aufgrund der Details, der Übereinstimmung des Polizeiprotokolls und der Aussage vor Gericht sowie der eindeutigen Identifikation glaubwürdig. Die Aussage der Ehefrau sei es nicht. Sie hatte keine genauen Angaben zum Geschehen am Tag der Tat machen können. An diesem Karfreitag sei alles so wie immer gewesen.

(la)