Die Fußballvereine in Baden-Württemberg müssen auch in Zukunft nicht für Polizeieinsätze bei Spielen bezahlen. Das hat Landesinnenminister Reinhold Gall klargemacht. Das Gewährleisten öffentlicher Sicherheit, das Vorbeugen von Straftaten und die Strafverfolgung seien eine Kernaufgabe des Staates, sagte Gall. Der Rechnungshof hatte gefordert, die Vereine bei Hochrisikospielen an den Kosten zu beteiligen. Beim Fußball seien die Kosten für Polizeieinsätze mit Abstand am höchsten, so der Präsident des Rechnungshofes, Max Munding. Bei anderen kommerziellen Großveranstaltungen wie Popkonzerten oder Leichtathletik- und Handballveranstaltungen fielen deutlich geringere Kosten an. In Bremen gibt es seit kurzem eine Regelung, um Fußballvereine in die Pflicht nehmen zu können. Bis 1991 gab es eine ähnliche Regelung im Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg.
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Fußballvereine müssen nicht für Polizeieinsätze aufkommen
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