
Früheres Heimkind wehrt sich gegen Unterhalt für leibliche Mutter in Offenburg
Anzeige
Beim Prozessauftakt hatte es keine Anzeichen für eine Annäherung der beiden Seiten gegeben
Vor dem Offenburger Familiengericht geht am Dienstag (27.02.2018) die Verhandlung um die Unterhaltspflicht eines früheren Heimkindes weiter. Die heute 55 Jahre alte Frau wehrt sich gegen Forderungen vom Sozialamt, nach denen sie für die Pflege ihrer leiblichen Mutter in einem Offenburger Heim aufkommen soll. Diese hatte sie als Kind direkt nach der Geburt abgegeben und nie wieder Kontakt mit ihrer Tochter aufgenommen.
Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Beim ersten Verhandlungstag im Januar sind beide Seiten auf ihrer jeweiligen Position verharrt. Auch die Option auf eine außergerichtliche Einigung ist bislang unwahrscheinlich. Die Öffentlichkeit ist von dem Prozess ausgeschlossen, das ist bei solchen intimen Familienangelegenheiten bei der Justiz üblich.
(fw)
Anzeige