Eine Freiburger Anwältin will nach Medienberichten Verfassungsbeschwerde gegen die Altersbestimmung bei unbegleiteten Flüchtlingen einlegen. Die Volljährigkeit durch Röntgen der Handwurzelknochen zu bestimmen, hält sie für medizinisch umstritten. Sie vertritt einen 17-jährigen Flüchtling aus Gambia. Er wurde zuerst vom Jugendamt in Obhut genommen, nach einer Röntgenuntersuchung aber als volljährig eingestuft und hat den Anspruch auf Jugendhilfe damit verloren. Allein in Freiburg haben Ärzte auf Anweisung des Jugendamtes hin bei rund 150 mutmaßlich minderjährigen Flüchtlingen die Hand röntgen lassen, um ihr wahres Alter herauszufinden.
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Freiburger Anwältin zieht gegen Altersbestimmung von Flüchtlingen vor Gericht
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