Für die beschlossene Bettensteuer wartet die Stadt Freiburg ein ausstehendes Urteil aus Dortmund ab. Dort hatten drei Hoteliers und eine Campingplatzbetreiberin gegen eine ähnliche Zwangsabgabe geklagt. Je nach Begründung des Gerichtsurteils muss sich auch Freiburg auf massiven Widerstand aus der Hotelbranche einstellen. Der Gemeinderat hatte letzte Woche beschlossen, dass Übernachtungsgäste in Hotels und Pensionen pro Nacht fünf Prozent Steuer zahlen müssen.
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