Florian S. hat aus Notwehr gehandelt. Das hat das Landgericht Freiburg am Freitagnachmittag entschieden. Der Neonazi aus der Ortenau war im Oktober 2011 auf einem Parkplatz in Riegel mit seinem Auto in eine Gruppe von Antifaschisten gerast. Ein 22-Jähriger wurde vom Auto erfasst und schwer verletzt. Noch immer bestehen Zweifel am Tathergang, eine Schuld konnte dem Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden. Der Geschädigte habe wohl versucht, über das Auto von Florian S. zu springen, anstatt auszuweichen. Nach dem Freispruch soll der Angeklagte nun eine Entschädigung erhalten. Während der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten durch linke Aktivisten. Schon im Juli 2012 wurde Florian S. freigesprochen, damals wurde das Urteil aber vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben.
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