Im Nachbarland machen viele Bereiche des öffentlichen Lebens wieder auf und auch die Einreise wird leichter
Wegen sinkender Infektionszahlen werden Tagesausflüge ins benachbarte Elsass und auch längere Urlaube in Frankreich in Zukunft wieder etwas unkomplizierter. Seit Mittwoch (09.06.2021) gelten im Nachbarland neue Corona-Regeln. Und die ändern einiges, von der Einreise bis hin zum Aufenthalt vor Ort.
Als erstes fällt die PCR-Testpflicht an der Grenze weg. Wer rüber nach Frankreich fahren möchte, muss nur noch das Ergebnis eines üblichen Corona-Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ können vollständig Geimpfte oder Genesene auch einen entsprechenden Nachweis vorzeigen.
Ausnahmen für Reisen innerhalb des deutsch-französischen Grenzgebiets
Grenzpendler und deutsch-französische Familien mit verschiedenen Wohnsitzen in Südbaden und im Elsass haben es sogar noch leichter. Ebenso die Anwohner im direkten Grenzgebiet: Wer maximal 30 Kilometer von der französischen Grenze entfernt wohnt, darf zum Einkaufen oder für viele Freizeitangebot über die so genannte "24-Stunden-Regel" auch ohne Test einreisen.
Vorher lohnt sich aber unbedingt der Blick auf den Roiutenplaner: Die Grenze von höchstens 30 Kilometer Entfernung gilt dabei vom jeweiligen Wohnort bis zum genauen Zielort in Frankreich. Von Lörrach aus für einen Tag nach Straßburg fahren ist mit dieser Regel bis auf Weiteres noch nicht drin.
Freizeitparks, Fitnessstudios und erste Großevents unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich
Vor Ort dürfen die französischen Restaurants und Weinstuben nun auch wieder im Innenbereich ihre Gäste empfangen. Das ganze ist ohne Test und andere Nachweise möglich, solange nicht mehr als sechs Menschen an einem Tisch sitzen.
Für die allermeisten Freizeiteinrichtungen im Elsass gilt, dass sie grundsätzlich unter bestimmten Hygienekonzepten wieder öffnen dürfen. Allerdings gibt es je nach Angebot eine Besuchergrenze von höchstens zwei Dritteln der sonst üblichen Gästezahlen.
Ab heute sind dort auch wieder erste Events mit bis zu 5.000 Menschen erlaubt. Auch hier gelten bis auf Weiteres dann die bekannten 3G-Regeln: Geimpft, getestet oder genesen. Außerdem verschiebt Frankreich den Start seiner nächtlichen Ausgangssperren um zwei Stunden nach hinten auf 23 Uhr.
Vor der Rückreise nach Deutschland rechtzeitig über die genauen Bestimmungen informieren
Auch wenn das deutsche Robert-Koch-Institut Frankreich nicht mehr als Hochinzidenzgebiet einstuft, gibt es bei der Rückreise weiterhin Einschränkungen. Das Nachbarland gilt nach wie vor als offizielles Corona-Risikogebiet. Für Tagestouristen, die innerhalb von 24 Stunden zurückfahren, gibt es dadurch zwar nur wenig zu beachten.
Anders sieht das aber bei längeren Aufenthalten aus. Da sieht die Corona-Verordnung eine digitale Reiseanmeldung vor, die ausgefüllt und im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise nach Deutschland vorgelegt werden muss. Das Dokument muss spätestens 48 Stunden nach dem Grenzübertritt bei den deutschen Behörden vorliegen.
Auch hier ist dann ein negativer Corona-Schnelltest zwingend vorgesehen, ansonsten gilt nach längeren Frankreich-Urlauben weiterhin eine vorsorgliche Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne. Diese kann durch entsprechende Nachweise verkürzt werden.
Der Vollständigkeit halber sollte auch noch gesagt werden, dass manche Airlines von Flugreisenden trotz der Lockerungen weiterhin PCR-Tests verlangen.
In Frankreich lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 72 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner. Das ist aktuell noch mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt in Baden-Württemberg.
dpa / (fw)