Es hat sich im Laufe der Jahre als eine Art Tradition in den baden-württembergischen Finanzämtern eingebürgert:
Auch in diesem Jahr bieten die Steuerbehörden im Südwesten wieder den so genannten "Weihnachtsfrieden" an. Damit ist gemeint, dass die Finanzämter in der Zeit rund um die Weihnachtsfeiertage kaum Maßnahmen gegen steuerpflichtige Bürger einleiten werden, um ihnen so das Fest nicht zu vermiesen.
Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar wird es daher keine Vollstreckungen oder Außenprüfungen geben. Außerdem leiten die Finanzbeamten keine Bußgeld- oder Strafverfahren ein, kündigt die Freiburger Landes-Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) in einer Mitteilung am Sonntag an, welche der baden.fm-Redaktion schriftlich vorliegt.
Es gibt allerdings Ausnahmen:
In allen Fällen, wo sonst eine Verjährung droht oder andere zwingende Gründe solche Maßnahmen notwendig machen, werden die Finanzämter auch an Weihnachten und zwischen den Jahren aktiv. Außerdem kann es sein, dass einige Bürger über die Weihnachtszeit die Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide mit der Weihnachtspost erhalten.
Dieses Vorgehen habet sich bewährt, da auf diese Weise auch Steuererstattungen nicht verzögert werden, so Sitzmann.