Nachtleben, Disko, © Franziska Kraufmann - dpa

Feiern ohne Maske unter bestimmen Bedingungen in Clubs wieder erlaubt

Es kommt in Zukunft stärker auf die genaue Belüftung in den Diskotheken an, hinzu kommen weitere Vorgaben

Auf der Tanzfläche und im Sitzbereich müssen Diskobesucher in Baden-Württemberg ab sofort nicht mehr unbedingt in allen Clubs eine Maske tragen. Das Sozialministerium hat sich am Dienstagabend (17.08.2021) mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Interessensgemeinschaft Clubkultur auf ein umfassendes Konzept für den Betrieb der Diskotheken im Südwesten geeinigt. Die Details hat die Behörde in einem Schreiben veröffentlicht, das auch der baden.fm-Redaktion vorliegt.

Weil Gesundheitsexperten die Infektionsgefahr beim Tanzen und Feiern als besonders hoch einschätzen, sind an die neuen Öffnungsangebote deutlich schärfere Bedingungen geknüpft als ursprünglich geplant. Demnach dürfen die Gäste den Mund-Nasen-Schutz nur unter folgenden Bedingungen weglassen:

  • Es braucht zunächst für die gesamte Branche ein einheitliches Muster-Hygienekonzept, das landesweit in den Clubs und Diskotheken zum Einsatz kommen soll.
  • Wie viele Menschen unter welchen Bedingungen dort tanzen können, soll außerdem künftig von der Belüftung vor Ort abhängen. Dort, wo das Lüftungskonzept nach Einschätzung der Behörden nicht ausreicht, sollen die Türsteher nur geimpfte und genesene Gäste reinlassen und die Betreiber auf eine Auslastung von höchsten 70 Prozent der Besucherkapazität achten.
  • Falls das Lüftungskonzept doch ausreicht, dann wird aus diesen 2G wieder die 3G-Regelung, sodass auch negativ Getestete mitfeiern dürfen - allerdings ist dann ein PCR-Test Pflicht, der dann in den allermeisten Fällen auch noch selbst bezahlt werden muss. Einfache Antigen-Schnelltests reichen nicht mehr aus. Gleichzeitig dürften die Diskotheken dann aber wieder unter Vollbetrieb arbeiten.
  • Wenn die Maskenpflicht im Club fallen soll, wäre auch der Einsatz von Apps zur Kontaktnachverfolgung wie die Luca-App zwingende Voraussetzung.
  • Ein weiterer Punkt wurde zusätzlich ausgehandelt: Die Clubbetreiber sollen die Impfkampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums aktiv unterstützen. Dazu soll es vor Ort in den Diskotheken viele Aktionen geben, bei denen sich die Besucher ohne große Hürden gegen das Coronavirus impfen lassen können.

(fw)