Horn wollte sich nach dem Angriff nicht einschüchtern lassen
Weil er Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn am Abend nach der OB-Wahl im Mai 2018 mit einem Faustsschlag niedergestreckt und ihn getreten haben soll, muss sich ein 55-Jähriger ab Montag (02.03.2020) vor dem Freiburger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung und versuchte Körperverletzung vor, geht aber gleichzeitig davon aus, dass der Mann zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Angriffs schuldunfähig war.
Horn hatte bei der Attacke eine gebrochene Nase, einen Schnitt über dem linken Auge, sowie Prellungen erlitten. Zusätzlich war ihm ein Stück des Schneidezahns abgebrochen.
Anklage geht von Schuldunfähigkeit aus
Kurz vor der körperlichen Attacke auf der Wahlparty in der Altstadt soll der Angeklagte dem Wahlsieger bereits ein Getränk auf den Anzug geschüttet haben. Hintergrund könnten nach aktuellen Erkenntnissen der Ermittler akute Wahnvorstellungen gewesen sein: Der Angeklagte soll geglaubt haben, dass der Oberbürgermeister und verschiedene Mitglieder des örtlichen FDP-Ortsverbandes ein heimliches Verhältnis mit seiner getrennt lebenden Ehefrau begonnen hätten.
Aus polizeilicher Sicht ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. Bereits im September 2017 soll er der Anklage zufolge im Fahrradkeller eines Hauses in Schallstadt einen Bewohner mit seinen Fäusten attackiert haben, weil dieser angeblich sein Rad umgestellt hatte. Der Geschädigte konnte dem Angriff damals ausweichen und den Mann fixieren.
Für den neuen Prozess sind jetzt vorerst vier Verhandlungstage geplant. Ein Urteil vor dem Freiburger Landgericht dürfte in der Sache damit voraussichtlich Mitte März fallen.
(fw)