Im Gerichtsprozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in der Ortenau ist jetzt das Urteil gefallen:
Für sechs Jahre und neun Monate muss ein 21-jähriger Schüler aus Kehl jetzt wegen Totschlags hinter Gitter, weil er seine Ex-Freundin in einem Wald bei Willstätt-Legelshurst mit 43 Messerstichen niedergestreckt hatte. Das hat jetzt das Landgericht Offenburg entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihrem Plädoyer gestern neun Jahre Gefängnis gefordert. Das Jugendstrafrecht sieht bei solchen Kapitalverbrechen wie Totschlag ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.
Umfassendes Geständnis vor Gericht
Der Mann hatte die Bluttat vorher bei dem Prozess gestanden. Er hat die junge Frau demnach wohl aus Eifersucht getötet. Sie hatte sich von ihm während der Fasnetzeit getrennt und wollte noch am selben Tag zu einem anderen Mann. Daraufhin hatte er sie nach dem Streit mit dem Auto in ein Waldstück gefahren und dort immer wieder auf sie eingestochen. Anschließend hatte der junge Mann das Auto weggefahren, die Tatwaffe gereinigt und von einer Brücke aus in die Kinzig geworfen. Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.