Arbeitsverträge von Frauen sind häufiger betroffen als Männer, Jüngere öfter als Ältere
42 Prozent aller neuen Anstellungen im Raum Freiburg waren 2020 von Vorneherein auf einen bestimmten Zeitaum befristet. Das meldet die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Montag (10.05.2021), verweist dabei auf eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung und warnt vor großen Risiken für betroffene Arbeitnehmer. Bundesweit liegt der Anteil befristeter Stellen bei gut 39 Prozent.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Stiftung hatte sich in Freiburg rund 6.600 neue Arbeitsverträge aus den Monaten April bis Juni 2020 näher angeschaut. Rund 2.800 von ihnen hatten davon ein vereinbartes Ablaufdatum.
Vor allem in Branchen wie der Gebäudereinigung oder in der Landwirtschaft ist das besonders gängig. Junge Beschäftigte trifft es häufiger als ältere, Frauen öfter als Männer - meist auch unabhängig von der genauen beruflichen Qualifikation.
Gewerkschaft befürchtete schlechtere Chancen bei Wohnungssuche oder Kreditantrag
Gerade in der Coronakrise kann das aus Sicht der Gewerkschaft schnell dazu führen, dass die Arbeitnehmer nach Ablauf der Frist nicht weiter übernommen werden. Und schon davor würden ihnen im Alltag Nachteile drohen, weil etwa bei der Wohnungssuche oder einem Kreditantrag Menschen mit unbefristeter Festanstellung mehr Sicherheiten mitbringen und deshalb oft bevorzugt behandelt werden.
Die IG BAU fordert deshalb die Bundesregierung dazu auf, Befristungen ohne so genannten Sachgrund - wie im Koalitionsvertrag beschlossen - stärker per Gesetz einzudämmen. Als Sachgrund gilt beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung oder eine Probezeit.
Gesetzesentwurf liegt bereits in der Pipeline
In der Bundesregierung existiert bereits ein Gesetzesentwurf von Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Dieser sieht vor, dass Befristungen ohne solche Sachgründe in Zukunft nur noch 18 Monate anstatt 24 wie bisher andauern dürfen. Außerdem darf der Arbeitgeber diese Befristung dann höchstens nur noch ein einziges Mal verlängern.
Bisher war das für die Unternehmen drei Mal möglich. In Betrieben mit mehr als 75 Mitarbeitern dürfen befristete Verträge dann außerdem nur noch maximal 2,5 Prozent aller Arbeitsverhältnisse ausmachen. Bisher hat der Bundestag das entsprechende Gesetz noch nicht auf den Weg gebracht.
(fw)