Landgericht, Freiburg, Justiz, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Angeklagter im ersten Gerichtsverfahren zum Staufener Missbrauchsfall hat gestanden

Der Angeklagte hat gestanden und gegenüber einem Gutachter die Taten eingeräumt

Vor dem Freiburger Landgericht hat am Donnerstag (12.04.2018) das erste Gerichtsverfahren im Fall um den mutmaßlichen Pädophilenring von Staufen begonnen. Angeklagt ist ein 41-Jähriger, der über das Darknet Kontakt zur Familie des missbrauchten Jungen aufgenommen haben soll. Die Mutter und ihr Lebensgefährte hatten ihm gegen Geld angeboten, sich an dem Schüler vergehen zu können, glaubt die Staatsanwaltschaft. Über eine Opferschutzanwältin tritt der Junge in der Verhandlung jetzt als Nebenkläger auf.

Für seine Aussage mussten die Prozessbeobachter am Donnerstagvormittag den Saal räumen. Sie fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte dabei ausführlich über sein Sexualleben berichten wollte. Auch bei den Plädoyers und beim letzten Wort vor dem Urteil sind daher keine Zuschauer zugelassen. Der Mann hat gestanden und gegenüber einem psychiatrischen Gutachter die Taten eingeräumt.

Prozess gegen ersten von insgesamt acht Tatverdächtigen

Der erste Verhandlungstag ist dabei mit einer leichten Verzögerung gestartet. Zum geplanten Beginn des Verfahrens war der Gefangenentransport noch unterwegs zum Gerichtsgebäude in der Freiburger Altstadt. Über den Angeklagten ist bekannt, dass er schon einmal wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. 2009 hatte er demnach ein zehnjähriges Mädchen in ein Maisfeld gelockt und sich an ihr vergangen.

Es handelt sich um den ersten von insgesamt acht Tatverdächtigen, die an dem systematischen Missbrauch des Jungen beteiligt gewesen sein sollen - die Familie des Kindes eingeschlossen. In dem Prozess sollen insgesamt sechs Zeugen gehört werden: fünf Polizeibeamte und ein Psychologe, der den Angeklagten nach seiner bislang letzten Entlassung aus der Haft betreut hat.

Justiz und Jugendamt wollen den Fall weiter aufarbeiten

Nachdem der mögliche Kinderschänderring aufgeflogen war, wurde auch öffentliche Kritik an den Behörden laut. Die Polizei hatte das zuständige Jugendamt bereits im letzten März gewarnt, weil gegen den Stiefvater schon vorher Ermittlungen wegen schweren Kindesmissbrauchs liefen. Daraufhin haben die Beamten den Jungen aus der Familie genommen. Nach zwei Gerichtsurteilen musste er allerdings dorthin zurückkehren.

Für die Vergewaltigungsserie hatte es nach Angaben von Justiz und Jugendamt damals noch keine Anhaltspunkte gegeben. Beide Behörden haben sich im Januar darauf geeinigt, den Fall gemeinsam aufzuarbeiten und aus möglichen Fehlern auch Konsequenzen zu ziehen. Rechtliche Versäumnisse hat es allerdings keine gegeben, so das Ergebnis eines ersten Prüfberichts durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Urteil voraussichtlich bereits in einer Woche

Der Prozess gegen den 41-jährigen, mutmaßlichen Darknet-"Kunden" dürfte sich nach aktuellem Stand nicht allzu lange hinziehen. Sollte es bei seiner Vernehmung vor Gericht und bei der Anhörung von Zeugen zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen, dann ist bereits am nächsten Donnerstag (19.04.2018) mit einem Urteil zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft will ihn für mehrere Jahre ins Gefängnis bringen und beantragt voraussichtlich danach eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Weitere Prozesse folgen. In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige, sie sitzen alle in Untersuchungshaft. Der Junge war nach Angaben der Polizei von mehreren Tätern wiederholt und an verschiedenen Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt worden. Seine Mutter (47) und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) hätten das Kind hierfür gegen Geld angeboten.

Zudem soll das Paar aktiv an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein. Der Prozess gegen die Mutter des missbrauchten Kindes und ihren Lebensgefährten startet voraussichtlich im Juni.

(fw)