Firmenchefs dürfen ihre krankgeschriebenen Mitarbeiter nicht grundlos von Detektiven überwachen lassen – urteilt heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem besonders brisanten Fall. Geklagt hatte eine Sekretärin aus Münster. Ihr Chef hatte einen Privatermittler damit beauftragt, heimliche Videoaufnahmen von ihr anzufertigen, weil er nicht glaubte, dass sie wirklich krank daheim im Bett lag. Weil sein Verdacht aber nicht auf konkreten Fakten beruhte, sondern er seiner Angestellten ohne bestimmten Grund misstraute, war das Beschatten rechtswidrig. Die Frau erhält jetzt Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro. Eine solche Überwachung ist nur dann erlaubt, wenn der Chef einen begründbaren Verdacht hat, dass der Mitarbeiter beispielsweise etwas gestohlen hat oder über lange Zeit regelmäßig blau macht.
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Erfurt: Überwachung kranker Mitarbeiter nicht ohne Weiteres erlaubt
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