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Ältere Mitarbeiter dürfen unter bestimmten Bedingungen mehr Urlaubstage bekommen. Zwar werden jüngere Menschen dadurch benachteiligt, die Regelung dient aber dem Schutz älterer Beschäftigter. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Die Zahl der zusätzlich gewährten Urlaubstage muss aber im Rahmen bleiben. Geklagt hatten sieben Mitarbeiter aus Rheinland-Pfalz. Ihr Arbeitgeber hatte den über 58-jährigen zwei Tage mehr Urlaub gegeben. Sie fühlten sich dadurch diskriminiert.