Vor dem Gesetz noch Heranwachsender
„Erwachsen“ ist man vor dem Gesetz erst ab 21 Jahren. Das bedeutet, dass Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren als heranwachsend gesehen werden und je nach Fall das Jugendstrafrecht angewendet werden kann.
Für das Autofahren gilt man auch erst ab 21 Jahren als vollständig erwachsen. In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres liegt die Promillegrenze bei 0,0 ‰. Erst ab 21 Jahren und Beendung der Probezeit darf man beim Fahren 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Kindergeld auch für über 18-Jährige
Bis zum 25. Lebensjahr können Eltern weiterhin Kindergeld bekommen, wenn das „Kind“ noch zur Schule geht oder sich in einer Ausbildung befindet.
Zeitlich unbegrenzt können die Heranwachsenden auch in der Haftpflichtversicherung der Eltern bleiben, solange sie unverheiratet und noch in der Ausbildung oder dem Studium sind.
Was sich mit 18 Jahren noch ändert
Man darf:
- hochprozentiger Alkohol kaufen
- länger als 8 Stunden am Tag/ 40 Stunden in der Woche arbeiten
- ohne Einverständnis der Eltern heiraten
- länger als 24 Uhr draußen bleiben
- alleine Auto fahren
- ohne Einstimmung der Eltern ein Girokonto eröffnen
- jede Art von Verträgen selbst unterschreiben
- jeden Film und jedes Videospiel kaufen
- wählen gehen
- jedes Zeugnis, jede Entschuldigung und andere Briefe der Schule selbst unterschreiben
(nos)