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Einem Beamten „Korinthenkackerei“ vorzuwerfen, ist keine Beleidigung. Das hat das Amtsgericht in Emmendingen jetzt entschieden. Geklagt hatte ein Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts. Ein pensionierter Arzt hatte ihm diesen Ausdruck nach einem Strafzettel an den Kopf geworfen. Erlaubt war es aber nur deshalb, weil es konkret um das Verhalten der Behörde ging und nicht um ihn persönlich – so der Richter.