Maria, Vermisst, Türschild, © Patrick Seeger - dpa

Emittlungen im Fall Maria H. fast abgeschlossen

Der Prozess gegen ihren rund 40 Jahre älteren Begleiter startet wohl 2019

Im Fall der mehr als fünf Jahre lang verschwundenen Maria H. aus Freiburg steht die Polizei vor dem Abschluss ihrer Ermittlungen. Die heute 18-Jährige war vor mehr als fünf Jahren mit dem rund 40 Jahre älteren Bernhard H. untergetaucht und Ende August freiwillig nach Freiburg nach Hause gekommen.

Für ihren Begleiter könnte der Trip nun eine Gefängnisstrafe bedeuten. Wegen des Verdachts des Kindesentzugs und sexuellen Missbrauchs wurde er jahrelang mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Der im Sommer in Italien festgenommene und nach Deutschland ausgelieferte Begleiter des Mädchens habe sich bei den Ermittlern zu den Vorwürfen geäußert, sagte eine Sprecherin der Polizei in Freiburg. Bereits zuvor war die junge Frau vernommen worden. Einzelheiten zu den Angaben des Mannes nannte die Sprecherin aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob und wann sie Anklage gegen Bernhard H. erhebt

Die Polizei arbeite nun am Abschlussbericht. Alle Aussagen und die Spurensuche seien beendet. Nach dem Abschlussbericht entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob und wann sie Anklage gegen den 57 Jahre alten Mann erhebt. Zu einem Prozess könnte es nächstes Jahr in Freiburg kommen.

Es gehe dabei auch darum, welches Verhältnis das Paar hatte und ob das Mädchen die ganze Zeit freiwillig bei dem Mann geblieben ist. Der Verdächtige kommt aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Maria H. war im Mai 2013 als 13-Jährige den Angaben zufolge freiwillig mit dem rund 40 Jahre älteren Mann untergetaucht.

bei Kindesentzug drohen Bernhard H. fünf bis zehn Jahre Haft

In Internet-Chats hatte sich der 57-Jährige den Ermittlungen zufolge als Teenager ausgegeben. Strafrechtlich verantworten müsse er sich, weil er ohne Einwilligung der Eltern mit einer Minderjährigen untergetaucht sei, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Auch wenn Maria freiwillig mitgegangen sei, stelle dies eine Straftat dar.

Bei Kindesentzug drohen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre - in schweren Fällen bis zu zehn Jahre - Haft. Der Mann war Anfang September in Sizilien festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Den Angaben zufolge war das Paar von Mai 2013 an zunächst durch Osteuropa und dann nach Italien gereist. Die vergangenen zwei Jahre lebte es demnach gemeinsam in einer Wohnung in Sizilien. Dort war der Mann auch festgenommen worden.

(la)

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