STRAßBURG Seit 2003 werden in Großbrittannien lebenslange Haftstrafen nicht mehr überprüft
In Großbrittannien verstoßen lebenslange Haftstrafen gegen die Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Lebenslänglich darf nur erlaubt swein, wenn die Möglichkeit zur späteren Freilassung besteht, so das Gericht. Seit 2003 werden in Großbrittannien lebenslange Haftstrafen nicht mehr überprüft.