Die Offenburger Polizei warnt vor betrügerischen E-Mails von Geschäftskunden aus dem Ausland
Die Kripo hatte es in der Ortenau in den letzten Wochen eine ganze Serie von Fällen zu tun, in denen Kriminelle einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro angerichtet haben. Die Unbekannten haben vermutlich gezielt die E-Mail-Konten von ausländischen Firmen gehackt, um damit anschließend Kontakt mit den Firmen in Südbaden aufzunehmen.
Verdächtige Änderungen der Kontoverbindung
Für diese sieht zunächst alles nach einer ganz normalen E-Mail eines Geschäftspartners aus, auch die Absenderadresse wird dabei korrekt angezeigt. In den meisten Fällen haben die Täter in den Mails vorgegeben, dass sich die Kontoverbindung des ausländischen Partners geändert hätte. Im Anschluss hatten die geschädigten Unternehmen ohne weitere Prüfung ausstehende Zahlungen an ein neues Konto überwiesen - weil sie ihren langjährigen Businesspartnern in der Regel ja vertrauen. Tatsächlich landete das Geld damit aber bei den Unbekannten.
Auf den ersten Blick korrekte E-Mail-Adresse des Partners
Besonders tückisch ist die Masche, weil sie nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Nur wer sehr genau auf die Rechtschreibung und Inhalte in den E-Mails achtet, wird in den meisten Fällen auffällige Buchstaben-Dreher oder einen Unterschied bei dem angehängten Länderkürzel (zum Beispiel .biz anstatt .com) erkennen. Über die Mail-Adresse ist der Betrug aber ansonsten auch dann nicht zu erkennen, wenn sich das Opfer den Absender durch einen Klick auf "Antworten" anzeigen lassen will.
Die Kripo rät Unternehmen deshalb jetzt vorsichtshalber die folgenden Sicherheitshinweise zu beachten:
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Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail Nachrichten Ihre Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten.
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Bei Änderungen von Kontodaten insbesondere ausländischer Geschäftspartner sollten sie besondere Vorsicht walten lassen. Vergewissern Sie sich vor Durchführung der Überweisung durch einen Telefonanruf ob dieses Email auch tatsächlich echt ist.
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Größere Summen nach Möglichkeit nur im Vier-Augen-Prinzip zur Auszahlung freigeben.
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Vermeiden Sie nach Möglichkeit den bequemen Weg der "Antwortfunktion" und geben Sie die Ihnen aus früherer Korrespondenz bekannte Emailadresse des Geschäftspartners ein
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Wenden Sie sich bei Ungereimtheiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle