Die Regeln beim Grenzübertritt sind kompliziert und ändern sich häufig
Wer zum Einkaufen oder für einen Ausflug nach Frankreich oder in die Schweiz einreisen will, der braucht einen triftigen Grund oder viel Zeit bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Grundsätzlich gilt für Personen, die aus Risikogebieten kommen, eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Ausnahmen gibt es – Einkäufe oder touristische Besuche gehören allerdings nicht dazu. Gleichzeitig gilt die Testpflicht bei der Einreise nach Frankreich nicht für Menschen, die mit dem Zug oder dem Auto einreisen.
Entsprechend ist es lediglich die Rückkehr nach Deutschland, die durch die Quarantänepflicht kompliziert wird. Nach zwei Tagen muss außerdem ein Corona-Test erfolgen. Durch die Pflicht sollen der touristische Grenzverkehr und der Einkaufstourismus in die Bundesrepublik unterbunden werden.
Die Einreise ins Ausland ist ohne Einschränkung möglich, bei der Rückkehr gilt die Quarantänepflicht
Gleichzeitig dürfen Menschen aus der EU nur noch nach Frankreich einreisen, wenn sie bis zu 72 Stunden vor Einreise einen negativen PCR-Test gemacht haben – diese Regelung gilt allerdings nur für jene Personen, die mit dem Flugzeug oder dem Schiff einreisen. Wer mit dem Auto oder dem Zug kommt, kann ohne Beschränkungen nach Frankreich reisen. Allerdings gilt dort eine Ausgangssperre zwischen 18 und 6 Uhr, die es zu beachten gilt.
Auch in die Schweiz darf man noch ohne weitere Einschränkungen einreisen – zumindest im Moment, denn Thüringen gilt ab 1. Februar bei den Eidgenossen als Risikogebiet – und dies zieht dann ebenfalls eine zehntägige Quarantäne nach sich. Auch hier besteht bei der Rückreise nach Deutschland grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem:
- Menschen, die geradlinige Verwandte, den Ehe- oder Lebenspartner besuchen – allerdings darf der Aufenthalt im Nachbarland nicht länger als 72 Stunden dauern.
- Pendler, die auf der einen Seite der Grenze leben und auf der anderen Arbeiten sowie solche, die zwingend berufsbedingt ins Nachbarland reisen müssen.
- Der Transit, sprich die Durchreise ohne Zwischenstopp, ist weiterhin erlaubt.
(br)