Coronavirus Illustration Virus, © CDC/ Alissa Eckert, MSMI; Dan Higgins, MAMS

Drei Tage mit hoher Inzidenz: Lörrach verschärft Corona-Maßnahmen

Neue Allgemeinverfügung beinhaltet Ausgangsbeschränkungen

Nachdem der Landkreis Lörrach an drei Tagen in Folge die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat, tritt ab Freitag (11.12.2020) eine erweiterte Allgemeinverfügung in Kraft. Die bisherigen Maßnahmen werden um eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr ergänzt. Für den Einzelhandel sind besondere Verkaufsaktionen, wie Räumungs- oder Schlussverkäufe untersagt, wenn diese großes Publikum anziehen könnten.

Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung in der Abend- und Nachtzeit gibt es nur bei triftigen Gründen. Dazu zählen unter anderem berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche oder die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen.

Hinzu kommt darüber hinaus die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen auch im Freien, soweit der Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.

Die bereits seit dem 4. Dezember bestehenden Beschränkungen gelten nach der neuen Allgemeinverfügung weiterhin: Demnach gilt im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung für maximal zwei Haushalte und insgesamt bis zu fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ausnahmen für direkte Verwandte, die nicht im selben Haushalt leben, gibt es nicht mehr.

Zudem sind nun Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten für religiöse Veranstaltungen sowie Demonstrationen, sofern geforderte Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Weiterhin sind alle Sportstätten geschlossen. Das beinhaltet nun auch den Schulsport, den Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport.

Die neue Verfügung ersetzt die bisherige vom 04.12.2020 und gilt zunächst bis zum 21.12.2020. Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz bis dahin an fünf Tagen in Folge den Wert von 200 unterschreiten, werden die Maßnahmen vorzeitig aufgehoben.
 
Die Allgemeinverfügung gibt es auch HIER zum nachlesen.

(br)