Außengastronomie, Restaurant, Straßencafe, Biergarten, © Pixabay (Symbolbild)

Diese neuen Corona-Regeln gelten bei stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 35

Für den Biergartenbesuch braucht es dann keinen negativen Corona-Test mehr, außerdem sind bei einigen Open-Air-Events mehr Zuschauer erlaubt

In vielen Teilen von Baden-Württemberg sind ab Montag (07.06.2021) weitere Lockerungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens möglich. Weil die Corona-Infektionszahlen in vielen Landkreisen weiter auf niedrigem Niveau bleiben, hat die Landesregierung die Corona-Verordnung im Südwesten noch einmal geändert.

Grundvoraussetzung für die neue Öffnungsstufe ist, dass die 7-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region fünf Tage lang hintereinander unter dem neu eingeführten Grenzwert von 35 bleibt. Das wäre aktuell rund bei einem Drittel aller Landkreise in Baden-Württemberg der Fall, darunter auch bei mehreren in Südbaden. Die genauen Infektionszahlen für die Region finden Sie hier zum Nachlesen auf baden.fm.

Diese Änderungen stehen nun an:

  • Überall dort fällt dann unter anderem die Testpflicht in der Außengastronomie oder bei Open-Air-Kulturveranstaltungen weg. Für ein Treffen im Biergarten oder im Straßencafé braucht es damit beispielsweise keinen negativen Corona-Schnelltest, Genesenennachweis oder Eintrag über vollständige Corona-Schutzimpfung im Impfpass mehr.
  • Messen und Kongresse dürfen mehr Besucher pro Fläche empfangen, nämlich einen pro sieben Quadratmeter.
  • Darüber hinaus dürfen wieder bis zu 50 Menschen zusammen in Restaurant und anderen gastonomischen Einrichtungen feiern, drinnen wie draußen. Sie müssen aber getestet, vollständig geimpft oder genesen sein.
  • Bei Sport- und Kulturveranstaltungen im Freien sind außerdem wieder bis zu 750 Zuschauer erlaubt. Das gilt etwa für Amateursport-Turniere, Theateraufführungen, Open-Air-Kinos oder Angeboten von Kulturhäusern.
  • Ebenfalls bis zu 750 Menschen dürfen draußen auch wieder für Vorträge, Betriebsversammlungen, Gremiensitzungen von Vereinen und Infoveranstaltungen zusammenkommen.
  • Überall dort, wo man ein negatives Testergebnis vorlegen muss, dürfen Schüler dann auch eine Test-Bescheinigung aus der Schule dafür verwenden, solange diese nicht älter als 60 Stunden ist. Für den Schulunterricht selbst soll noch eine eigenständige Verordnung folgen, hieß es am Donnerstag. Sie soll die bisherigen Corona-Regeln rund um das Thema Fern-, Wechsel- und Präsenzunterricht weitgehen aufheben.

Ungeklärt bleibt bis dahin die Frage, wie es mit der bestehenden Testpflicht für Kinder und Jugendliche beim Sport im Freien weitergeht. Aktuell benötigen auch Minderjährige zwischen 6 und 14 Jahren einen tagesaktuellen Negativ-Test, wenn sie beispielsweise in Vereinen Sport treiben möchten. Die neue Corona-Verordnung lässt nun zwar auch Nachweise aus der Schule zu, die länger zurückliegen. Doch der Landessportverband Baden-Württemberg hatte die Regeln des Landes trotzdem scharf als "nicht praxistauglich" und "für den Sport nicht akzeptabel" kritisiert. Er fordert die Politik zum Umdenken auf.

Erleichterungen sollen abhängig vom Infektionsgeschehen bleiben

Landesgesundheitsminister Manne Lucha (GRÜNE) bezeichnete die neue Öffnungsstufe und die allgemeine Entwicklung als Anlass zur Hoffnung, da die Zahl der Geimpften steige und auch die Inzidenzen sinken würden. Er gab sich zuversichtlich, dass es ein unbeschwerter Sommer werden könnte. Gleichzeitig warnte er die Bürger vor zu viel Nachlässigkeit:

Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. [...] Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.

Sollten die Infektionszahlen wieder drei Tage lang über den neuen Grenzwert von 35 klettern, müssen die Lockerungen aus dieser Stufe im betroffenen Landkreis wieder zurückgenommen werden. Dann gilt die nächsthöhere Stufe. Den kompletten, aktualisierten Stufenplan mit allen vorgesehenen Öffnungsschritten der Landesregierung gibt es als PDF-Dokument zum Herunterladen (7,9MB).

dpa / (fw)