Seit August gibt es beim Grenzübertritt neue Regeln - hier erfahren Urlauber alles, was sie wissen müssen
Pünktlich zum Start der Sommerferien in Baden-Württemberg hat die Bundesregierung ab August noch einmal die Regeln geändert, die Rückreisende nach dem Urlaub beachten müssen. Grundsätzlich kommt es dann bei allen Menschen ab 12 Jahren, die nach Deutschland kommen, vor allen Dingen auf die 3G-Regeln an. Das sieht die neue Einreiseverordnung vor.
Eine entsprechende Testpflicht kannten viele Reisende vorher schon vom Fliegen. Nun kommt das gleiche auch auf Autofahrer, Bahn-Fahrgäste oder Schiffsreisende zu. Bei baden.fm erfahren Sie alles, was Sie vor der Rückreise nach Hause dazu wissen müssen.
Wenn sie vom Elsass oder der Nordwestschweiz zurück nach Baden kommen, erhalten Urlauber, Berufspendler und andere Reisende schon seit einigen Wochen eine SMS der Bundesregierung. Darin ist ein Link enthalten zu einer Übersichtsseite des Bundesgesundheitsministeriums. Dort stehen in verschiedenen Sprachen alle Test- und Quarantäne-Regeln, die Einreisende nach dem Grenzübertritt zu beachten haben.
Die Textnachricht wird automatisch an alle Handys geschickt, die sich von einem ausländischen Netz in die deutschen Mobilfunkzellen einwählen. Die SMS ist für die Empfänger kostenlos und in ähnlicher Form bereits seit März 2021 im Einsatz.
Corona-Tests im Ausland können zusätzliche Kosten verursachen
Wer nach Deutschland einreist, sollte aktuell grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass bei sich haben und aktuelle Nachweise über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder eine Genesung von Covid-19 vorlegen können.
Andernfalls ist ein negativer Antigen-Schnelltest nötig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (bzw. 24 Stunden bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet). Weil PCR-Tests als genauer gelten, ist das Limit bei ihnen 72 Stunden. Ausnahmen von dieser Bestimmung gibt es für Kinder unter 12.
Aber Achtung: In den allermeisten Reiseländern sind Corona-Tests für Urlauber aus dem Ausland kostenpflichtig. Je nach Land kann ein Antigentest zwischen 20 und 50 Euro kosten, ein PCR-Test zwischen 50 und 120 Euro pro Person. Im Schnitt günstiger sind die Kosten in Frankreich und Kroatien. Etwas tiefer in den Geldbeutel greifen müssen Testwillige durchschnittlich in Spanien, Portugal oder Italien. In Österreich gibt es hingegen so genannte Teststraßen, in denen auch für Touristen kostenlose Schnelltests angeboten werden.
Beim Grenzübertritt wird ein ausgefülltes Einreiseformular fällig
Wer sich vorher in einem ausgewiesenen Corona-Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, der muss zusätzlich auch noch ein digitales Einreiseformular ausfüllen und im Fall einer Kontrolle vorzeigen können. Das gilt ausdrücklich auch für geimpfte, genesene oder negativ getestete Menschen. Fällig ist das zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Sie können das Formular hier online ausfüllen.
Welche Länder aktuell als Hochrisiko- oder Variantengebiete eingestuft werden, können Sie beim Auswärtigen Amt oder beim Robert-Koch-Institut nachlesen. Zum Zeitpunkt, als dieser Artikel erstellt wurde, zählten dazu in Europa etwa Großbritannien, die Niederlande, Portugal und Spanien.
Mit diesen Angaben sollen Polizei oder Gesundheitsämter dann überprüfen, ob die Reisenden möglicherweise in Quarantäne müssen. Dafür dürfen die Ordnungshüter auch Belege wie Hotelbuchungen oder Zugtickets einfordern, um nachvollziehen zu können, wo sich die Kontrollierten in den letzten zehn Tagen tatsächlich aufgehalten haben.
Für Urlauber empfiehlt es sich also, Buchungsunterlagen und Rechnungen vom Urlaubsort aufzubewahren, um möglichst alles möglichst reibungslos ablaufen zu lassen. Die Kontrollen erfolgen in Deutschland dabei bisher nicht flächendeckend an der Grenze, sondern stichprobenartig und häufig auch einige Kilometer nach der Einreise.
Quarantäne vor allem für Ungeimpfte - Regelung bei Kindern sorgt für Ärger
Wer ungeimpft aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland kommt, muss für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Für alle Einreisende aus einem Virusvariantengebiet gelten mindestens 14 Tage, selbst wenn sie gegen Corona geimpft sind. In diesem Fall gibt es auch keine Möglichkeit vorzeitig aus der Isolation zu kommen.
Bei einer Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet beendet hingegen ein negativer Schnelltest am fünften Tag die Quarantäne. Vorgesehen sind ansonsten zehn Tage. Die Testpflicht am Ende entfällt für Kinder unter 12, für sie ist nach fünf Tagen ganz automatisch wieder alles beim Alten, falls bis dahin keine weiteren Symptome auftauchen.
In Quarantäne dürfen die eigenen vier Wände nicht verlassen werden und es darf auch kein Besuch vorbeischauen. Wer trotzdem einen Spaziergang macht, Einkaufen geht oder draußen Sport treibt, riskiert nicht nur andere Menschen anzustecken, sondern muss auch mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
(fw)