MÜNCHEN Ansonsten gilt: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung
Arbeitnehmer, die mit ihrem Dienstwagen ausschließlich beruflich unterwegs sind, müssen dies dem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Das haben die Richter des Bundesfinanzhofes entschieden. Ansonsten gilt die 1 %-Regelung: Das heißt, ein 30.000 Euro teurer Dienstwagen müsste mit 300 Euro pro Monat versteuert werden.